Martinshorn und Blaulicht- Vermutlich das Erkennungszeichen von allen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Dabei erfüllen Martinshorn, Blauchlicht und andere Sondersignale eine wichtige Funktion: Sie warnen die Bevölkerung.
Sondersignale im Straßenverkehr
Wenn die Feuerwehr oder sonstige BOS im Straßenverkehr mit Sonderechten, also mit Blaulicht und Martinshorn, fahren, dann heißt das für die anderen Verkehrsteilnehmer: Freie Bahn schaffen und Vorrang gewähren!
Nach §38 der Straßenverkehrsordnung ist eine Fahrt mit Sonderrechten gesetzlich vorgeschrieben, wenn es um die Rettung von Menschleben, den Erhalten von Sachwerten, aber das Abwenden von anderen Schadensereignissen geht.
Dabei dürfen die Sonderrechte “nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ ausgeübt werden”. Das heißt, dass die BOS stets die Verkehrslage und den Auftrag gegeneinander abwägen und die Verhältnismäßigkeit wahren müssen.
Müssen Horn und Blaulicht immer zusammen genutzt werden?
Nein, dies ist nicht mehr zwingend erforderlich. Bei wenig Verkehr bzw. Nachts müssen Blaulicht und Horn nicht zwingend zusammen genutzt werden. Stattdessen reicht es, wenn das Horn an Kreuzungen zur Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer zugeschaltet wird.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich im Straßenverkehr ein Blaulicht sehe oder ein Martinshorn höre?
- Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt
- Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt, z.B. durch den gesetzten Blinker des Einsatzfahrzeug
- Fahren Sie möglichst weit rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie mit einem gesetztem rechten Blinker, dass Sie dem Einsatzfahrzeug Platz machen
- Schauen Sie auch auf den Gegenverkehr, das auch ein großes Einsatzfahrzeug vorbei fahren kann
- Reagieren Sie besonnen und überlegt, denn ein großes Einsatzfahrzeug, wie ein Löschfahrzeug oder eine Drehleiter, hat einen längeren Bremsweg wie ein PKW – also machen Sie bitte keine “Vollbremsung” um dem Einsatzfahrzeug Platz zu machen
Warum ist das Blaulicht Blau?
Dies hat zum einen eine historische bzw. militärische Begründung und zum anderen einen praktischen Grund.
- Der historische bzw militärische Grund: Im Jahr 1933 wurden das Blaulicht in Deutschland bei Feuerwehr und Polizei eingeführt. Dies hatte den Grund, dass Einsatzfahrzeuge dadurch nicht zu leichten Zielen für Luftangriffe wurden, denn blaues Licht hat eine größere Streuung in der Atmosphäre und ist dadurch aus größeren Höhen Nachts nur sehr schwer zu erkennen. Dies war ein Vorteil im Krieg.
- der praktische Grund: Blaulicht ist als Warnsignal unverwechselbar, es kommt nur bei BOS zum Einsatz, nirgends sonst im Straßenverkehr.
Sirenen zur Warnung der Bevölkerung- Zivilschutzsignale
Wir in Essen kennen unsere Sirene meist nur aus Probealarmen an Samstagen um 12 Uhr. Die Alamierung unserer Feuerwehr läuft weitesgehend über Funkmeldeempfänger und Smartphone. Nur zu Großeinsätze wird bei der Alamierung die Sirene zusätzlich genutzt.
Doch dabei sind Zivilschutzsignale Warnmöglichkeiten für zivile Großschadenslagen (Naturkatastrophen, Großeinsätze, ABC-Unfälle) als auch für militärische Fälle(Angriffsfall).
Sirenensignale
Sirenensignale sind deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Dies kann in der Bevölkerung zu Verwirrung führen. Ein Sirenensignal kann somit von Kommune A zur Warnung genutzt werden, während Kommune B das gleiche Signal zur Entwarnung verwendet.
Es gibt jedoch folgenden Empfehlung der Innenministerkonferenz für Warnung und Entwarnung :
- Warnung: Einminütiger auf- und abschwellender Heulton
- Entwarnung: Einminütiger durchgängiger Dauerton