Die Alters- und Ehrenabteilung
der Freiwilligen Feuerwehr Essen (Oldenburg)
Gemäß des Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) treten Feuerwehrangehörige in die Alters- und Ehrenabteilung über,
- wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet haben.
- ab dem Tag der Vollendung des 55. Lebensjahres ohne Angabe von Gründen.
Die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung nehmen wie zu ihrer aktiven Zeit am kameradschaftlichen und gesellschaftlichen Leben der Feuerwehr teil. Gemeinsame Ausflüge oder Einladungen ins Feuerwehrhaus gehören ebenfalls dazu.
Die Alters- und Ehrenabteilung der Ortsfeuerwehr Essen (Oldenburg) zählt derzeit 18 Mitglieder.
Feuerwehrmänner, die sich besondere Verdienste um den kommunalen Brandschutz erworben haben, können auf Vorschlag des Ortskommandos durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde ernannt werden.
In der Ortswehr Essen trägt aktuell ein Kamerad die Auszeichnung Ehrenmitglied.